Fachgrosshandel für Gebäudereinigungsbedarf         
René Reichenbach

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Angebot und Lieferung

Die Leistungen, Lieferungen und Angebote des Verkäufers und deren Rechtsnachfolger erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen und des Aufdrucks auf der Rechnung. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Wir sind berechtigt, unser Angebot zurückzunehmen bzw. von dem von uns abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten, wenn die Lieferung der Waren durch einen von uns nicht zu vertretenden Grund innerhalb von 3 Wochen nicht möglich ist. Unter diesen Voraussetzungen sind wir auch berechtigt, den Vertrag nur teilweise zu erfüllen.

Bei einem Nettoauftragswert ab EUR 150,- liefern wir frei Haus, darunter berechnen wir für Versand und Verpackung anteilige Kosten in Hohe von EUR 8,50. Die Gefahr für den Versand geht mit der Übergabe der Ware an den Transporteur auf den Besteller über.

Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, sämtliche Kosten, insbesondere Zinsen und Protestkosten, geltend zu machen.

Reklamation der gelieferten Ware

Beanstandungen sind der Verkäuferin unverzüglich nach Empfang der Ware anzuzeigen. Festgestellte Beschädigungen und/oder Fehlmengen sind auf dem Lieferschein zu vermerken und von dem Auslieferungsfahrer und dem Käufer abzuzeichnen.

Eigentumsvorbehalte und Sicherung

Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung herrührenden Forderungen und Verpflichtungen Eigentum der Verkäuferin und darf  -bis zu vollständigen Bezahlung- an Dritte weder verpfändet noch übereignet werden. Ein Weiterverkauf im ordentlichen Geschäftsgang bleibt hiervon unberührt. Daraus resultierende Forderung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund entstehende Forderung (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware einschließlich sämtlicher Saldoforderungen tritt der Käufer bereits jetzt
sicherungshalber an den Verkäufer ab. 

Der Verkäufer ist berechtigt, die Forderungen im eigenen Namen geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug und erfolgloser Nachfristsetzung des Käufers, ist die Verkäuferin zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt. Der
Käufer wird zu diesem Zweck Zutritt zu seinen Geschäftsräumen gestatten. Wird der Eigentumsvorbehalt geltend gemacht, so gilt dies -soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet- nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dieses wird ausdrücklich erklärt.

Die Verkäuferin verpflichtet sich, die ihr vom Käufer gegebenen Sicherungswerte auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben als ihr Wert die zu sichernden offenen Forderungen um mehr als 20% übersteigen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand: Leipzig

Wechsel
Haftet die Verkäuferin im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises wechselmäßig, erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogenen bzw. bei
bargeldloser Zahlung nicht vor Einlösung des Zahlungsmittels.

Aufrechungsverbot
Der Käufer verzichtet auf das Recht, unsere Ansprüche aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, seine Gegenforderung ist rechtskräftig bestellt und unbestritten.

Datenspeicherung
Wir setzen Sie davon in Kenntnis, dass wir ihre Daten -soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes §26, zulässig- speichern und verarbeiten.

Stand August 2023